Airbnb informiert Gastgeber in Hamburg über die neuen Regeln für Homesharer

Regelmäßig veranstaltet Airbnb Gastgebertreffen, um die Community kennenzulernen und über Regelungen rund um Homesharing zu informieren. Am 12.02.2019 trafen sich Airbnb und ca. 100 Gastgeber im Betahaus Hamburg, darunter auch Jörg vom HSC (Home Sharing Club), um in den Dialog mit Vertretern der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung zu treten und diesen Fragen zum neuen Wohnraumschutzgesetz zu stellen.

Die Vertreter der Stadt Hamburg zeigten sich sehr offen gegenüber den Fragen der Gastgeber und machten deutlich, dass sich das neue Gesetz nicht gegen Homesharing richte, sondern Zweckentfremdung von Wohnraum bekämpfen solle. Das Problem sei nicht, dass Hamburger kurzfristig ihr Zuhause vermieten, wenn sie mal nicht in der Stadt sind, sondern die Nutzung von Wohnraum ausschließlich zur kurzfristigen Vermietung über das gesamte Jahr.

Einige Gastgeber machten anhand von persönlichen Beispielen deutlich, dass die von der Stadt Hamburg festgelegte 8-Wochen-Grenze in vielen Fällen zu kurz ist und an der Lebensrealität vorbei geht. Wenn man z.B. als Pendler mehrere Tage pro Woche aus beruflichen Gründen abwesend ist, sollte es möglich sein, das eigene Zuhause auch über diesen Zeitraum hinaus kurzzeitig vermieten zu können.

Ein weiterer Punkt, der für Unsicherheit bei den Gastgebern sorgte, war die Genehmigung für die kurzzeitige Vermietung über die 8-Wochen-Grenze hinaus. Hier hat die Stadt Hamburg im Gesetz festgelegt, dass kurzzeitige Vermietungen, die über diesen Zeitraum hinaus gehen, einer kostenpflichtigen Genehmigung bedürfen. Einige Gastgeber waren der Meinung, dass hier vonseiten der Stadt Nachholbedarf bei der Bereitstellung von Informationen herrsche. Die hohen Kosten für eine solche Genehmigung wurden als unverhältnismäßig angesehen. Auch die sehr kurze Übergangsfrist zwischen der Ankündigung des Gesetzes und dem vollständigen Inkrafttreten wurde in den Reihen der Gastgeber beklagt. Hier führten die Vertreter der Stadt aus, dass Vermietungen, die vor dem 1. April durchgeführt wurden, bereits zu den 8 Wochen gezählt werden.

Falls du deine Wohnung in Hamburg kurzfristig vermietest oder planst, dies zu tun, kannst du dich unter dem folgenden Link dafür registrieren und deine Wohnraumschutznummer beantragen:

 

Wohnraumschutznummer jetzt beantragen

 

Weiterführende Informationen findest du auch auf unserer “Sei ein guter Gastgeber – Seite”.

Die Vertreter der Stadt haben Gastgeber außerdem dazu eingeladen, in Fällen von Fragen auf die zuständigen Behörden zuzugehen. Eure zuständige Behörde könnt ihr über den Behördenfinder ausfindig machen.

Gerne könnt ihr bei Fragen auch unser Community-Team kontaktieren. Ihr könnt uns über hamburg@airbnb.com erreichen.

 

Fotos: Matthias Endlich